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Finanzielle Hilfen (Hochwasser)

Diese Seite wurde am 26. September 2023 aktualisiert und entspricht unserem Kenntnisstand zu diesem Zeitpunkt. Für hier aufgeführte Informationen übernehmen wir keine Haftung. Informieren Sie sich hierzu am besten jeweils auf den aufgeführten Seiten der jeweiligen Anbieter.

Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen

Diese Hilfe ist zusätzlich zu den Soforthilfen und deutlich umfangreicher. Sie können diese Hilfen auch beantragen, wenn Sie bereits die Soforthilfe in Anspruch genommen haben! Auch Betroffene, die eine Elementarversicherung hatten, diese aber nur in Teilen gegriffen hat können sich hier melden!
 
„Die Wiederaufbauhilfe kann von allen, die durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 einen Sachschaden an ihrem Wohngebäude erlitten haben, beantragt werden. 
 
Dies schließt auch Schäden durch
  • wild abfließendes Wasser, 
  • Sturzflut,
  • aufsteigendes Grundwasser,
  • überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen,
  • Regenrückhaltebecken und Einrichtungen zur Wasserversorgung einschließlich Talsperren
  • sowie durch Hangrutsch ein,
soweit sie jeweils unmittelbar durch das Schadensereignis verursacht worden sind.“
 
Quelle: land.nrw/wiederaufbauhilfe, erstmaliger Abruf am 05.10.2021, letzter Abruf 15. August 2023.

Gebäudeschäden - Privateigentümer*Innen / Vermieter*innen

Bei Privathaushalten werden dabei im Rahmen der Wiederaufbauhilfe Kosten der Instandsetzung zu ca. 80% gefördert, eine Förderung, die sich also definitiv lohnt!
 
Schäden werden aber in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 Euro berücksichtigt!  Hiervon sind Schäden am eigenen Hausrat ausgenommen (–> siehe Abschnitt Hausrat). Bei der Prüfung der Schadenshöhe werden Hausrat- und Gebäudeschäden zusammen betrachtet.
 
Die Förderung muss über ein Online-Formular beantragt werden. Auch bereits begonnene Arbeiten können dabei berücksichtigt werden.
 
Inhaltliche Hilfe zu dem Verfahren erhalten Sie Montag–Freitag, 9.00–17.30 Uhr bei der Hotline des Landes NRW unter 0211 4684-4994, die wir aus den bereits bearbeiteten Fällen sehr empfehlen können. Zudem werden unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wiederaufbauhilfen-fuer-privathaushalte-und-unternehmen-der-wohnungswirtschaft Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Verfügung gestellt.
 
Falls Sie keinen Internetzugang oder Computer zur Beantragung besitzen, können Sie sich bei der Stadt telefonisch unter 0211 2407-5555 melden oder wenn Sie bereits anderweitig unsere Hilfe erhalten haben, auch bei uns einen Internetzugang nutzen.
 
Wenn Sie weitere inhaltliche oder organisatorische Fragen haben, können wir Sie gerne beim Finden des richtigen Ansprechpartners unterstützen

Ich habe bisher noch keinen Antrag gestellt, weil ich nicht weiß, wie ich die Schäden nachweisen soll

Bei Schäden kleiner als 50 000 Euro sind diese im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen (Rechnungen, Kostenvoranschläge und vgl.) oder glaubhaft zu machen (in Dateiform) .

Bei größeren Schäden ist ein Schadengutachter notwendig. Verschiedene Listen finden Sie auf der Seite des Landes.

Schäden am Hausrat - Eigentümer*innen und Mieter*innen

  • Schäden am Hausrat können von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter geltend gemacht werden
  • Zum Hausrat zählen die zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.
    Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Billigkeitsleistung in Form einer Pauschale wie folgt gewährt:
      • a) bei Ein-Personen-Haushalten: 13 000 EUR sowie
      • b) bei Mehr-Personen-Haushalten:
        1. für die erste Person: 13 000 EUR
        2. für eine weitere Person: 8 500 EUR
        3. für jede weitere dort gemeldete Person: 3 500 EUR

Auf die Hausratspauschale wird in der Regel die Soforthilfe, die sehr zeitnah nach dem Starkregenereignis am 14./15.7.2021 von der Stadt Erkrath ausgezahlt wurde, angerechnet.

Schäden bei Vereinen, die nicht der Wohnungsförderung dienen

Informationen folgen in den nächsten Wochen, weite Informationen finden Sie aber auf den Webseiten des Landes jetzt schon.

Hilfe aus Spendenmitteln

Wenn entstandene Schäden nicht (komplett oder in Teilen) durch die Landesförderung berücksichtigt wurden oder der Eigenanteil finanziell nicht (vollständig) aufgebracht werden kann, stehen noch Spendenmittel bei uns zur Verfügung.

Bis zum 20.10.2023 können wir Anträge zur finanziellen Unterstützung „Hochwasser 2021“ unter den unten angegebenen Kontaktdaten annehmen.

„Erkrath hält zusammen“ möchte, dass niemand „durch’s Raster fällt“! Wir unterstützen Sie durch Beratung aber auch durch konkrete finanzielle Hilfe im Einzelfall. Bitte rufen Sie uns unter 0211-54 24 95 65 an oder schreiben Sie uns eine Email an nachbarschaftshilfe@erkrath-haelt-zusammen.de

Die Spenden, die über die Aktion „Deutschland hilft“ eingenommen werden, werden über Verbände zugeteilt und können NICHT von Privatpersonen beantragt werden.

Versicherungen (Quelle: WDR, 21.07.2021)

Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf. Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder technische Geräte durch Regen oder Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden. Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf.

Die Elementarschaden-Versicherung wird als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Denn sogenannte Elementarschäden durch ins Gebäude eindringendes Wasser von der Straße oder durch Überflutungen sind nicht in den Standardversicherungen abgedeckt. Dafür wird eine zusätzliche Elementarversicherung benötigt. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmung und Hochwasser.

Die Sache hat aber einen Haken: Denn die Elementarschaden-Versicherung gilt nur dann, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Dagegen sind Schäden, die zum Beispiel durch Grundwasser entstanden sind, dass von unten in das Mauerwerk drückt, nicht versichert. Die Beweislage, ob es sich um Oberflächenwasser handelt oder nicht, ist dabei oft schwierig.   

Die Beitragshöhe hängt von der Größe der Immobilie und der geografischen Lage des Hauses ab. Das Problem: Häuser in Risikolagen werden oft nur gegen viel Geld oder gar nicht versichert. Auch wer schon mal von einem Elementarschaden betroffen war, findet unter Umständen keinen neuen Versicherer.

Sie greift grundsätzlich dann, wenn Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Falls das Haus geräumt werden muss, übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten sowie Transport und Lagerung von Möbeln.

Auch bei Schäden am Auto ist eine Versicherung nötig

Schäden durch Überschwemmungen deckt die Teilkasko-Versicherung ab. „Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten“, so die Verbraucherzentrale NRW. Bei einer Selbstbeteiligung wird diese vom Schaden abgezogen.

Allerdings kann die Versicherung die Regulierung ganz oder zum Teil verweigern, wenn das Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abgestellt wurde. Eine Vollkasko-Versicherung greift hingegen auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist. Versichert ist in der Regel allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Wagens.

Wer seine Immobilie gegen Hochwasserschäden versichert hat, sollte für eine schnelle Auszahlung der Versicherungsleistung manches beachten. Der Versicherungen-Verband GDV gibt drei Tipps:

  1. Versicherer „so schnell wie möglich“ informieren.
  2. Schäden so gering wie möglich halten – beschädigte Fenster z.B. provisorisch abdichten, damit kein weiteres Regenwasser eindringen kann.
  3. Schäden fotografieren.

Die Versicherungsmathematiker (Aktuare) der Kölner Beratungsfirma Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) erwarten einen versicherten Schaden von mehr als einer Milliarde Euro. „Das Gros der versicherten Schäden kommt aus der (erweiterten) Elementarversicherung, ein kleinerer Teil aus der Kfz- und Transport-Sparte“, erklärte MSK-Geschäftsführer Onnen Siems.

Die Frage, was von den Policen genau gedeckt ist, könnte in der Regulierung der Schäden für Probleme sorgen. „Schadenursachen wie Dammbruch oder Unterspülungen und die Trennung zwischen Starkregen und Hochwasser sind je nach Klausel und Bedingungswerk gedeckt oder ausgeschlossen“, sagte Siems. Er rechnet damit, dass die Schadenabwicklung Monate bis Jahre dauern werde.

[Sollte es bis dahin Finanzierungslücken geben wenden Sie sich gerne an Erkrath hält zusammen e.V.]

Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über die Verfahren und Ansprechpartner der verschiedenen größeren Krankenkassen zusammengestellt, bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns 0211 – 54 24 95 65.

Hier klicken um zur Übersicht zu gelangen.

Hinweis

Zuvor fanden Sie hier auch noch weitere Informationen zu den Unterstützungen durch Soforthilfen, Kreditangebote und die Stadtwerke. Da diese aber nicht mehr aktuell sind, sind diese hier nicht mehr zu finden.

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