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Danke für Ihr Verständnis!
Auf dieser Seite möchten wir Betroffenen des Hochwassers unserer Stadt einen Überblick geben, welche finanziellen Hilfsangebote es gibt und wo welche Hilfe beantragt werden kann.
Für die hier aufgeführten Informationen übernehmen wir keine Haftung.
Angebote zu Sachspenden, ehrenamtlicher Hilfe beim Ausräumen, sowie weitere Informationen, was sonst rund um das Hochwasser zu wissen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Staatliche Hilfen
- wild abfließendes Wasser,
- Sturzflut,
- aufsteigendes Grundwasser,
- überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen,
- Regenrückhaltebecken und Einrichtungen zur Wasserversorgung einschließlich Talsperren
- sowie durch Hangrutsch ein,
(Quelle: land.nrw/wiederaufbauhilfe, letzter Abruf am 05.10.2021)
Inhaltliche Hilfe zu dem Verfahren erhalten Sie montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10:00 bis 16:00 bei der Hotline des Landes NRW unter 0211 4684-4994. Zudem werden unter https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau-finanzielles Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Verfügung gestellt.
Unterstützung durch die Stadtwerke
Stadtwerke Erkrath unterstützen ihre Kunden mit Hochwasser-Scheck
https://www.erkrath.jetzt/stadtwerke-erkrath-unterstuetzen-ihre-kunden-mit-hochwasser-scheck/
Betroffene Kunden werden gebeten sich mit den Stadtwerken Erkrath in Verbindung zu setzen. Hierzu können die Kunden direkt per E-Mail an hochwasser@stadtwerke-erkrath.de oder telefonisch unter 02104 943 60 70 Kontakt aufnehmen.
Hierzu benötigen die Stadtwerke Erkrath folgende Informationen:
– Name
– Kundennummer
– Strom-Zählernummer
– Anschrift bzw. die Etage bei Mehrfamilienhäusern,
– eine kurze Beschreibung des entstandenen Schadens
Versicherungen (Quelle: WDR, 21.07.2021)
Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht, mehrere Versicherungsarten teilen sich die Risiken. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf. Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder technische Geräte durch Regen oder Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden. Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf.
Die Elementarschaden-Versicherung wird als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Denn sogenannte Elementarschäden durch ins Gebäude eindringendes Wasser von der Straße oder durch Überflutungen sind nicht in den Standardversicherungen abgedeckt. Dafür wird eine zusätzliche Elementarversicherung benötigt. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmung und Hochwasser.
Die Sache hat aber einen Haken: Denn die Elementarschaden-Versicherung gilt nur dann, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Dagegen sind Schäden, die zum Beispiel durch Grundwasser entstanden sind, dass von unten in das Mauerwerk drückt, nicht versichert. Die Beweislage, ob es sich um Oberflächenwasser handelt oder nicht, ist dabei oft schwierig.
Die Beitragshöhe hängt von der Größe der Immobilie und der geografischen Lage des Hauses ab. Das Problem: Häuser in Risikolagen werden oft nur gegen viel Geld oder gar nicht versichert. Auch wer schon mal von einem Elementarschaden betroffen war, findet unter Umständen keinen neuen Versicherer.
Sie greift grundsätzlich dann, wenn Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Falls das Haus geräumt werden muss, übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten sowie Transport und Lagerung von Möbeln.
Auch bei Schäden am Auto ist eine Versicherung nötig
Schäden durch Überschwemmungen deckt die Teilkasko-Versicherung ab. „Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten“, so die Verbraucherzentrale NRW. Bei einer Selbstbeteiligung wird diese vom Schaden abgezogen.
Allerdings kann die Versicherung die Regulierung ganz oder zum Teil verweigern, wenn das Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abgestellt wurde. Eine Vollkasko-Versicherung greift hingegen auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist. Versichert ist in der Regel allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Zeitwert des Wagens.
Wer seine Immobilie gegen Hochwasserschäden versichert hat, sollte für eine schnelle Auszahlung der Versicherungsleistung manches beachten. Der Versicherungen-Verband GDV gibt drei Tipps:
- Versicherer „so schnell wie möglich“ informieren.
- Schäden so gering wie möglich halten – beschädigte Fenster z.B. provisorisch abdichten, damit kein weiteres Regenwasser eindringen kann.
- Schäden fotografieren.
Die Versicherungsmathematiker (Aktuare) der Kölner Beratungsfirma Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) erwarten einen versicherten Schaden von mehr als einer Milliarde Euro. „Das Gros der versicherten Schäden kommt aus der (erweiterten) Elementarversicherung, ein kleinerer Teil aus der Kfz- und Transport-Sparte“, erklärte MSK-Geschäftsführer Onnen Siems.
Die Frage, was von den Policen genau gedeckt ist, könnte in der Regulierung der Schäden für Probleme sorgen. „Schadenursachen wie Dammbruch oder Unterspülungen und die Trennung zwischen Starkregen und Hochwasser sind je nach Klausel und Bedingungswerk gedeckt oder ausgeschlossen“, sagte Siems. Er rechnet damit, dass die Schadenabwicklung Monate bis Jahre dauern werde.
[Sollte es bis dahin Finanzierungslücken geben wenden Sie sich gerne an Erkrath hält zusammen e.V.]
Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über die Verfahren und Ansprechpartner der verschiedenen größeren Krankenkassen zusammengestellt, bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns 0211 – 54 24 95 65.
Hilfe aus Spendenmitteln
„Erkrath hält zusammen“ möchte, dass niemand „durch’s Raster fällt“! Wir unterstützen Sie durch Beratung aber auch durch konkrete finanzielle Hilfe im Einzelfall. Bitte rufen Sie uns unter 0211-54 24 95 65 an oder schreiben Sie uns eine Email an nachbarschaftshilfe@erkrath-haelt-zusammen.de
Die Spenden, die über die Aktion „Deutschland hilft“ eingenommen werden, werden über Verbände zugeteilt und können NICHT von Privatpersonen beantragt werden.
Kredit-Sonderangebote von Banken für Hochwasserbetroffene
NRW-Bank:
– bis zum 30.06.2022 befristetes Angebot
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Kreissparkasse Düsseldorf
Zu den Sofort-Kreditprogrammen der Sparkassen ist auf deren Webseiten nichts mehr zu finden. Wir können aktuell nicht sagen, ob diese Angebote aktuell noch bestehen, informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse.
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